Rechtsverteidigung in Konfliktsituationen zwischen zwei Parteien im Familienrecht, im Bereich der Ehe oder bei Erbschaften und Schenkungen.
Trennungs- und Scheidungsverfahren, Auflösung von Ehegüterständen , Lebensgemeinschaften, Reklamationen wegen Nichtzahlung von Versorgungsausgleich / Unterhalt, Verteidigung des Sorgerechts für Kinder.
Vorbereitung und Erstellung von Urkunden des letzten Willens, Erbscheinen, Erbschaften und Erbschaftsteilung, Schenkungen zwischen Vorfahren, Nachkommen oder anderen.
Ansprüche gegen Finanzunternehmen aus Darlehensverträgen mit oder ohne Hypothekengarantie, Investitionen in risikoreiche Produkte usw.
Verteidigung der Rechte von Nutzern und Verbrauchern bezüglich unerfüllter Verträge, nicht geleisteter Garantien, fehlerhafter Lieferungen, missbräuchlicher Klauseln usw.
Zivilrechtliche Verträge und daraus resultierende Verpflichtungen.